Das Leben mit einer chronischen Nierenerkrankung kann herausfordernd sein. Zusätzlich zu beruflichen und privaten Pflichten verbringen viele Erkrankte zum Beispiel mehrmals pro Woche einige Stunden an der Dialyse. Zudem geht die Erkrankung oftmals mit einer mentalen, aber auch finanziellen Belastung einher, etwa wenn sich der Job nicht mehr im vollen Umfang ausüben lässt. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Hilfsangeboten, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. Hier erläutern wir die verschiedenen Möglichkeiten zur Unterstützung.
Die Zuzahlungsbefreiung
Grundsätzlich gilt: Gesetzlich Versicherte müssen zu verschiedenen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten – beispielsweise, wenn sie Medikamente benötigen. Die Zuzahlung beträgt normalerweise zwischen fünf und zehn Euro pro Packung. Haben gesetzlich Versicherte bereits zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens für Medikamente und Hilfsleistungen ausgegeben, können sie sich jedoch von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Für chronische Kranke wie Menschen mit einer seltenen Nierenerkrankung gilt eine Sonderregel: Bei ihnen ist die Belastungsgrenze auf ein Prozent abgesenkt. Ist diese Grenze erreicht, können Sie sich für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreien lassen. Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Krankenkasse, dem Sie alle Zahlungsbelege beilegen. Bei Bewilligung des Antrags erhalten Sie einen Befreiungsbescheid (oft auch einen Befreiungsausweis) und sind für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit.1
Die medizinische Rehabilitation (Reha)
Bei einigen Nierenerkrankungen kann ein Aufenthalt in einem auf Nierenerkrankungen spezialisierten Rehazentrum sinnvoll sein. Ziel einer Reha ist, Ihre Gesundheit zu stabilisieren und idealerweise auch zu verbessern. Patient*innen können sich im Rahmen einer Reha zum Beispiel zu einer nierenfreundlichen Ernährung [https://www.seltene-nierenerkrankungen.de/leben-mit/ernaehrung] schulen lassen oder auch psychotherapeutische Unterstützung erhalten. Wenn Ihre Reha direkt an den Krankenhausaufenthalt anschließen soll, kann der Sozialdienst der jeweiligen Klinik Ihre Überweisung in die Rehaklinik bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung beantragen. Möchten Sie die Reha von zu Hause aus beantragen, unterstützt Sie Ihre hausärztliche oder nephrologische Praxis.
iStock-1501185783_andresr
Zudem gibt es weitere Beratungs- und Anlaufstellen, die Sie bei Ihrem Reha-Antrag unterstützen können. Bei medizinischer Notwendigkeit haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine Reha. Bei akuter Verschlechterung kann auch schon vor der Frist von vier Jahren ein erneuter Antrag gestellt werden. Gut zu wissen: Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehaklinik.2,3
Experten-Finder
Sie suchen Expert*innen zur Behandlung Ihrer seltenen Nierenerkrankung? Unser Experten-Finder kann Ihnen helfen, Spezialzentren in Ihrer Nähe zu finden, die Betroffene von seltenen Nierenerkrankungen betreuen. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Wohnort im Suchfeld ein.
iStock-1140828812_Rawf8
Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Je nachdem, wie stark ihre Nierenfunktion eingeschränkt ist, können sich Nierenkranke einen Grad der Behinderung (GdB) bescheinigen lassen. Der Grad der Behinderung kann zwischen 20 und 100 liegen und wird in Zehnerschritten angegeben.6 Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, gilt das als Schwerbehinderung. Die Bescheinigung über den Grad der Behinderung ist wichtig, da Sie auf dieser Grundlage Anrecht auf die sogenannten Nachteilsausgleiche haben (siehe unten). Der Grad der Behinderung bei Nierenkranken wird unter anderem anhand der Nierenfunktionswerte Serumkreatinin und Kreatinin-Clearance bestimmt.7,8 Mehr über die beiden Werte erfahren Sie in unserem Artikel zu Nierenfunktionswerten. Sind Sie dialysepflichtig, steht Ihnen ein Grad der Behinderung von 100 zu – unabhängig davon, mit welchem Dialyseverfahren Sie behandelt werden.
iStock-1150533032_SeizaVisuals
Wurde eine Nierentransplantation bei Ihnen durchgeführt, haben Sie innerhalb der ersten beiden Jahre danach ebenfalls einen Grad der Behinderung von 100. Danach kann der Grad je nach Gesundheitszustand auf bis zu 50 abgesenkt werden. Den Antrag zur Feststellung einer Behinderung können Sie bei der zuständigen Behörde (meist Amt für soziale Angelegenheiten oder Versorgungsamt) Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Fragen Sie in Ihrem Bürgeramt nach der Adresse. In manchen Städten und Gemeinden lassen sich die Anträge auch online stellen.7,8
Antrag auf Gleichstellung
Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 30, aber weniger als 50 festgestellt, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Ziel des Antrags ist es, dass Nachteile der Antragssteller*innen auf dem Arbeitsmarkt ausgeglichen werden – ähnlich wie bei schwerbehinderten Menschen (GdB mindestens 50). Wenn Sie gleichgestellt werden, sind Sie zum Beispiel stärker vor Kündigungen geschützt und von Mehrarbeit freigestellt. Zudem können Sie finanzielle Hilfen bekommen, um Ihren Arbeitsplatz für Sie angenehmer zu gestalten. Ebenso kann Ihr Arbeitgeber Zuschüsse oder andere Formen der Förderung zur finanziellen Unterstützung erhalten.9,10
Novartis Pharma GmbH
Nachteilsausgleiche
Nierenkranke Menschen können als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile die bereits erwähnten Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Welche das sind, hängt vom festgestellten Grad der Behinderung ab. Wir erläutern im Folgenden beispielhaft einige der Nachteilsausgleiche.
Nachteilsausgleiche im Beruf
Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 (Schwerbehinderung) können Sie Nachteilausgleiche im Job geltend machen. Ihnen steht in der Folge zum Beispiel Zusatzurlaub zu. Arbeiten Sie an fünf Tagen pro Woche, haben Sie zusätzlich Anspruch auf fünf bezahlte Urlaubstage im Jahr. Wenn Sie vier Tage in der Woche arbeiten, sind es vier Tage. Hinzu kommt, dass unter Umständen eine vorgezogene Altersrente möglich ist: Erkundigen Sie sich dazu am besten bei der Deutschen Rentenversicherung.11
Dialyse während der Arbeitszeit?
Auch wenn viele Dialysezentren flexible Zeiten anbieten, ist es oftmals schwer, das Berufsleben mit der Dialyse zu kombinieren. Müssen Sie aufgrund der Dialyse Ihre Arbeitszeit einschränken, können Sie eine halbe Erwerbsminderungsrente beantragen. Details dazu finden Sie im letzten Textabschnitt. Eine andere Möglichkeit ist es, für Fehlstunden Teilkrankengeld bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie aufgrund eines Dialysetermins den Arbeitsplatz früher verlassen müssen. Das anteilige Krankengeld entspricht jedoch keinem vollen Lohnausgleich.12
Nachteilsausgleiche im Studium und in der Berufsausbildung
Sie sind noch nicht berufstätig? Dann können Sie bei der Agentur für Arbeit Leistungen zur Arbeitsförderung bei Ihrer Berufsausbildung beantragen. Für weitere Unterstützung können Sie sich zudem an die Integrationsfachdienste und Integrationsämter wenden. Das Integrationsamt hilft Ihnen zum Beispiel bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Außerdem erhält Ihr Arbeitgeber unter Umständen ebenfalls Leistungen, etwa zur Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes.13
Auch vor und während eines Studiums können Sie abhängig von Ihren Einschränkungen verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Erkundigen Sie sich dazu am besten beim Deutschen Studierendenwerk oder bei der Interessenvertretung von Studierenden mit Behinderung an der jeweiligen Universität. Bei der Zulassung zum Studium können unter anderem folgende Nachteilausgleiche zum Tragen kommen:13
- Verbesserung der Durchschnittsnote, die zur Zulassung notwendig ist
- Verkürzte Wartezeiten
- Härtefallantrag zur sofortigen Zulassung (ohne Wartezeit)
- Berücksichtigung des Wunschstudienortes
Dazu kommen Nachteilsausgleiche, die während des Studiums hilfreich sein können:13
- Integrationshilfen
- Verringerte Anwesenheitspflicht
- Veränderte Prüfungszeiträume und -formen
- Verlängerte Schreibzeiten während der Prüfung
- Verlängerung von Abgabefristen
- Bevorzugung bei der Vergabe von Praktika
Sie haben noch Fragen? Das Nierentelefon des Verbands Deutsche Nierenzentren e. V. bietet eine kostenlose telefonische Beratung für Betroffene und Angehörige zu medizinischen und sozialen Fragen.14
Die Hotline sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Verbands.
Weitere Nachteilsausgleiche
Zusätzlich zu den oben genannten Nachteilsausgleichen können Sie je nach Grad der Behinderung unter Umständen weitere Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Dazu gehören unter anderem vergünstigte oder kostenlose Kurtaxen oder auch Rabatte für die Bahncard.15 Zudem können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung einen Pauschbetrag für Behinderung geltend machen oder die tatsächlichen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Bei einem solchen Pauschbetrag handelt es sich um einen Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Einen Antrag auf den Pauschbetrag können Sie stellen, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 20 beträgt. Mit zunehmendem Grad der Behinderung steigt auch der Pauschbetrag. Der Betrag dient zur Unterstützung bei laufenden Kosten wie der Pflege. Zur weiteren Entlastung können Sie zum Beispiel auch Fahrtkosten von der Steuer absetzen.15,16,17
Zögern Sie bei der Feststellung einer Behinderung?
Einige nierenkranke Personen zögern, den Grad der Behinderung feststellen zu lassen, aus Sorge, die Erkrankung würde dadurch belastender wirken. Die Bescheinigung über den Grad der Behinderung ermöglicht Ihnen aber Nachteilsausgleiche, die Ihren Alltag spürbar erleichtern können. Lassen Sie sich bei Bedenken dazu beraten.
Berufliche Rehabilitation
Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kann der Einstieg ins Berufsleben oder die Beibehaltung der aktuellen Beschäftigung schwierig sein. Neben den oben genannten Nachteilsausgleichen im Beruf gibt es daher noch eine andere Form der Unterstützung für Nierenkranke. Verschiedene Träger bieten Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (auch „Teilhabe am Arbeitsleben“ genannt) an. Neben der Deutschen Rentenversicherung können dies auch die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung oder andere Sozialversicherungsträger sein.
Sie unterstützen Sie bei Bedarf dabei, Ihren Beruf trotz Nierenerkrankung weiterhin auszuüben, oder erleichtern Ihnen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben. Dazu gehören zum Beispiel Berufsvorbereitungsangebote und Umschulungen oder Weiterbildungen, falls Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Welcher Träger in Ihrem individuellen Fall zuständig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit.18,19,20
Erwerbsminderungsrente
Chronische Nierenerkrankungen können dazu führen, dass Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren müssen oder gar nicht mehr arbeiten können. Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie unter Umständen eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente beantragen, je nachdem, im welchem Rahmen Sie noch berufstätig sein können. Der Anspruch wird nach Antragsstellung von der Rentenversicherung anhand ärztlicher Unterlagen geprüft. Grundsätzlich gilt: Voraussetzung für die Antragsstellung auf eine Erwerbsminderungsrente ist, dass Sie mindestens fünf Jahre vor der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert waren und außerdem in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.10,21
Eine volle Erwerbsminderungsrente können Sie beantragen, wenn Sie nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Für eine halbe Erwerbsminderungsrente gilt, dass Sie mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Die halbe Erwerbsminderungsrente können Sie mit einer Teilzeitbeschäftigung kombinieren. Beachten Sie aber: Es ist festgelegt, wie viel Sie verdienen dürfen, ohne dass Sie Abzüge bei der Rente befürchten müssen. Details erfahren Sie über die Deutsche Rentenversicherung. Hinzu kommt, dass Erwerbsminderungsrenten befristet sein können. So kann es zum Beispiel sein, dass nach einer Transplantation neu bewertet wird, ob Sie weiterhin Anspruch darauf haben.10,21,22
Das könnte Sie auch interessieren:
iStock-1140828812_Rawf8
Experten-
Finder
Sie suchen Expert*innen für seltene Nierenerkrankungen in Ihrer Region? Unser Experten-Finder hilft Ihnen weiter.
iStock-1421686232_yourstockbank
Informationen für Angehörige
Angehörige von Menschen mit Nierenerkrankungen können die Betroffenen unterstützen.
iStock-532187350_NicoElNino
Downloads
für Sie
Hier finden Sie nützliche Patientenmaterialien, die Sie ganz einfach herunterladen können.
Quellen
- Verbraucherzentrale. Zuzahlungen: Die Regeln für eine Befreiung bei der Krankenkasse. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-11108, letzter Aufruf am 22.10.2024.
- Bundesverband Niere e. V. Mainz. Sozialrechtliche Fragen mit Nicole Scherhag. Erwachsene in der Prädialyse. Medizinische Rehabilitation. https://www.sozialrecht-nierenpatienten.online/rehabilitation4/, letzter Aufruf am 16.10.2024.
- Deutsche Gesellschaft für Nephrologie. Stellungnahme zur stationären Rehabilitation bei chronisch Nierenkranken, Nierentransplantierten und Nierenlebendspendern. https://www.dgfn.eu/nachrichtenleser-200/stationaere-rehabilitation.html, letzter Aufruf am 22.10.2024.
- Bundesverband Niere e. V. Mainz. Sozialrechtliche Fragen mit Nicole Scherhag. Erwachsene in der Prädialyse. Pflegeversicherung. https://www.sozialrecht-nierenpatienten.online/pflegeversicherung4-2/, letzter Aufruf am 16.10.2024.
- Bundesministerium für Gesundheit. Ambulante Pflegesachleistungen. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/pflegesachleistungen, letzter Aufruf am 04.11.2024.
- Sozialverband VDK Deutschland. Grad der Behinderung (GdB). https://www.vdk.de/aktuelles/tipp/grad-der-behinderung-gdb/, letzter Aufruf am 24.10.2024.
- Bundesverband Niere e. V. Mainz. Sozialrechtliche Fragen mit Nicole Scherhag. Erwachsene mit chronischer Nierenerkrankung. Schwerbehinderung. https://www.sozialrecht-nierenpatienten.online/schwerbehinderung4-2/, letzter Aufruf am 06.11.2024.
- Ratgeber Makula. Berufstätig mit DMÖ: Hilfe für Betroffene mit Sehbeeinträchtigungen. https://www.ratgeber-makula.de/erkrankungen/diabetisches-makulaoedem/beruf, letzter Aufruf am 06.11.2024.
- Bundesagentur für Arbeit. Gleichstellungsantrag und Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/gleichstellung, letzter Aufruf am 06.11.2024.
- Bundesverband Niere e. V. Mainz. Sozialrechtliche Fragen mit Nicole Scherhag. Erwachsene mit chronischer Nierenerkrankung. Beruf und Nierenerkrankung. https://www.sozialrecht-nierenpatienten.online/berufstaetigkeit4/, letzter Aufruf am 06.11.2024.
- Familienratgeber.de. Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung. https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/schwerbehinderung/nachteilsausgleiche-bei-schwerbehinderung, letzter Aufruf am 06.11.2024.
- Bundesverband Niere e. V. Mainz. Sozialrechtliche Fragen mit Nicole Scherhag. Erwachsene an der Dialyse. Dialyse und Beruf. https://www.sozialrecht-nierenpatienten.online/berufstaetigkeit5/, letzter Aufruf am 16.10.2024.
- Bundesverband Niere e. V. Mainz. Sozialrechtliche Fragen mit Nicole Scherhag. Junge Erwachsene an der Dialyse. Ausbildung und Studium. https://www.sozialrecht-nierenpatienten.online/ausbildungstudium1/, letzter Aufruf am 06.11.2024.
- Verband deutscher Nierenzentren e. V. Nierentelefon. https://www.dnev.de/patienten/nierentelefon/, letzter Aufruf am 16.10.2024.
- Rehadat. Lexikon zur beruflichen Teilhabe: GdB-abhängige Nachteilsausgleiche / Steuerfreibeträge. https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-GdB-abhaengige-Nachteilsausgleiche---Steuerfreibetraege/, letzter Aufruf am 06.11.2024.
- Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Steuererleichterungen für Menschen mit einer Behinderung - Lohn- und Einkommensteuer. https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/menschen-mit-einer-behinderung/steuererleichterungen-fuer-menschen-mit-0, letzter Aufruf am 06.11.2024.
- Betanet. Pauschbetrag bei Behinderung. https://www.betanet.de/pauschbetrag-behinderung-gdb.html, letzter Aufruf am 06.11.2024.
- Deutsche Rentenversicherung. Berufliche Rehabilitation. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha.html, letzter Aufruf am 22.10.2024.
- Bundesagentur für Arbeit. Berufliche Rehabilitation. https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/berufliche-rehabilitation, letzter Aufruf am 22.10.2024.
- Bundesagentur für Arbeit. Merkblatt: Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben. https://www.arbeitsagentur.de/datei/Merkblatt-12-Teilhabe_ba015371.pdf, letzter Aufruf am 22.10.2024.
- Deutsche Rentenversicherung. Erwerbsminderungsrenten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html, letzter Aufruf am 22.10.2024.
- Bundesverband Niere e. V. Mainz. Sozialrechtliche Fragen mit Nicole Scherhag. Transplantierte Erwachsene. Beruf nach Transplantation. https://www.sozialrecht-nierenpatienten.online/berufstaetigkeit6/, letzter Aufruf am 16.10.2024.